Über TRANSPORTRECHT.DE
Will man die Einzelheiten des Transportrechts und deren Hintergründe verstehen, ist es hilfreich sich mit den Besonderheiten des Transportmarktes vertraut machen. Der Transport von Gütern ist die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung als auch der Wirtschaft. Es ist logischerweise ein wichtiges Anliegen jeder Staatsführung den gut funktionierende Transportmarkt sicherzustellen wie auch mögliche Entwicklungen zu erkennen und darauf Einfluß zu nehmen. Seit die Produktion von Gütern mehr und mehr mit Transporten verbunden sind, ist der lokale Transportmarkt auch entscheidender Standortfaktor im internationalen Wettbewerb.
Die ersten Schritte der Globalisierung Mitte des 15. Jahrhunderts währen ohne das Transportmittel Seeschiff nicht möglich gewesen. Auch die Erschließung des amerikanischen Kontinents wurde erst mit dem Ausbau des Schienennetzes realisierbar. So wurde im geschichtlichen Rückblick der Transportmarkt oder Teile davon - z.B. das Postwesen - als hoheitliches Anliegen in vielen Ländern betrachtet.
Der Transportmarkt war schon immer gekennzeichnet von unzähligen Verordnungen und Vorschriften, welche nicht unbedingt der Grundauffassung des liberalen Marktes entsprechen. Es ist noch nicht lange her, da waren Preisvorschriften, Kontingentierung, Kabotagebegrenzungen u.v.m. an der Tagesordnung. Um die Leistungsfähigkeit des Frachtführers sicher zu stellen, wurde die Haftung eingeschränkt.
Zudem haben die politischen Entscheidungsträger stets Einfluß auf die Entwicklung einzelner Verkehrsträger genommen. Das war bei der Eisenbahn immer deutlich sichtbar. So wurde der Lkw Fernverkehr nach den KVO kontingentiert und mit vielen restriktiven Bestimmungen kontrolliert. Beim Güternahverkehr -innerhalb 50 Km (später 75 Km)- wurde der Lkw hingegen als ergänzendes Transportmittel zur Bahn angesehen und nicht so umfassend reglementiert. Als Zentrales Marktordnungsgesetz wurde 1952 das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) eingeführt um die Wettbewerbsordnung zu kontrollieren; mit dem Ziel Überkapazitäten zu vermeiden.
Die aus der Historie entstandene Reglementierung würde sich auf europäischer Ebene wohl kaum vereinheitlichen lassen. Man ist zu der Überzeugung gekommen, daß ein funktionierender Transportmarkt nur dann gewährleistet werden kann, wenn die restriktiven Marktordnungen den Entwicklungskräften des freien Wettbewerbs weichen.
Die europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG):
Diese letzte Maßnahme verpflichtete den Gesetzgeber in Deutschland geradezu die noch bestehenden Verordnungen aufzuheben bzw. die Gesetze zu reformieren, da sie sonst den inländischen Transporteur benachteiligen würden. Das hatte auch Auswirkungen auf die Haftungs- und Vertragsbestimmungen der Markteilnehmer.
wir unterscheiden bei Betrachtung des Transportrechts im Güterverkehr zwei Bereiche
| Transportrecht: Rechte - Pflichten - Haftung | Gesetze zur Wettbewerbsordnung |
National
International
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Zentrale Bedeutung hat hier das Güterkraftverkehrsgesetz
(GüKG). Geregelt werden
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1. Transportrecht: Rechte - Pflichten - Haftung |
Vor dem 1. Juli 1998 war das Transportrecht zersplittert in viele
| Verordnungen |
| Gesetze |
| Geschäftsbedingungen (mit gesetzesähnlichen Charakter) |
Für den grenzüberschreitenden Güterverkehr gab und gibt es weiterhin Internationale Übereinkommen.
Mit dem Transportrechtsreformgesetz wurden die deutschen Gesetze und Verordnungen zum einen außer kraft gesetzt und zum anderen im Handelsgesetzbuch (HGB) in reformierter Form festgeschrieben. Das HGB, welches vor der Reform nur eine geringe Bedeutung im Transportrecht hatte gibt heute den Takt an.
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vor dem 01.07.1998 |
ab dem 01.07.1998 |
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Deutsche Rechtsordnung |
Deutsche Rechtsordnung |
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| KVO |
HGB 4,5,6. Abschnitt §§ 407 - 475 h
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| EVO | ||
| GüKUMB | ||
| HGB | ||
| Luftverkehrsgesetz | ||
| BSchG | ||
| ADSp | ||
| AGNB | ||
| (u.v.m. nicht alle aufgeführt - auf Vollständigkeit wurde verzichtet) | ||
| Internationale Übereinkommen | Internationale Übereinkommen | |
| CMR, WA, CIM, Seerecht |
unverändert |
CMR, WA, CIM, Seerecht |
Mit dem neuen Regelwerk im HGB war es gelungen, die wesentlichen und notwendigen Haftungsnormen, Rechte und Pflichten zwischen Absender und Frachtführer festzuschreiben. Die Besonderheiten einzelner Transportbranchen wie Logistikunternehmen, Briefpost, Abschleppunternehmer u.v.m. sollten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden. Die §§407 ff HGB stellen das Grundgerüst dar, an welches sich Allgemeine Geschäftsbedingungen anlehnen können soweit es von den Wirtschaftsverbänden als notwendig betrachtet wird. Schon mit den 01.07.98 wurden die ersten AGB's auf den Weg gebracht. Weitere werden noch folgen.
| Deutsche Rechtsordnung |
+ |
Allgemeine Geschäftsbedingungen | = Haftung |
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HGB 4,5,6. Abschnitt §§ 407 - 475h
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Vertragsbedingungen für Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL) | ||
| Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp 98) | |||
| Allgemeine Leistungsbedingungen der Bahnen (ALB) | |||
| AGB Post | |||
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(u.v.m. nicht alle aufgeführt - auf Vollständigkeit wurde verzichtet) |
Um zu vermeiden, daß mit den Geschäftsbedingungen die Rechtsvorschriften des HGB unterlaufen werden, wurde mit den §§ 449,451h,452d,466 HGB bestimmt, daß die Bestimmungen grundsätzlich dispositiv sind, allerdings nicht bzw. nur in bestimmten Umfang im Zuge von Allgemeinen Geschäftsverbindungen geändert werden können (AGB fest).
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2. Gesetze zur Wettbewerbsordnung |
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)